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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,76273
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20 B ER (https://dejure.org/2020,76273)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2020 - L 8 SO 40/20 B ER (https://dejure.org/2020,76273)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2020 - L 8 SO 40/20 B ER (https://dejure.org/2020,76273)
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  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20
    Nach Abzug ihres Bedarfs von 594, 00 EUR ergibt sich ein Betrag von 259, 15 EUR, der die weiter geltend gemachten, jedoch nicht nachgewiesenen Versicherungsbeiträge für die private Haftpflicht- und Hausratsversicherung (§ 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII) und die für seinen Pkw anfallende Kfz-Versicherung - unabhängig von der Frage der Absetzbarkeit - deutlich übersteigt (wobei letztere ohnehin keine Versicherung im Sinne des § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XI darstellt: BSG, Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 10/18 R - juris Rn. 24).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20
    Die Rückzahlung des Dispositionskredits kann nicht nach dem SGB XII bzw. SGB II als Abzugsposten geltend gemacht werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R - juris Rn. 31 ff.), da es sich hierbei um die Tilgung von Schulden und damit um eine Art der Einkommensverwendung handelt.
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20
    Zudem ist es dem Antragsteller grundsätzlich zumutbar, sich auf die Nutzung des Fahrzeuges seiner Ehefrau verweisen zu lassen, wenn diese es nicht benötigt (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 18), bzw. öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2019 - L 8 SO 277/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 8 SO 40/20
    Der Eilantrag ist auch für die Zeit vom 1.11.2019 bis 10.12.2019 unzulässig, da der Senat mit Beschluss vom 10.12.2019 - L 8 SO 277/19 B ER - die Beschwerde des Antragstellers gegen den vorläufige Leistungen der Grundsicherung für die Zeit ab November 2019 ablehnenden Beschluss des SG Stade zurückgewiesen und damit bereits eine rechtskräftige Entscheidung für diesen Zeitraum getroffen hat.
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